Rat: 2007 noch den günstigen Verbrauchsausweis besorgen
Nach neun Monaten Streit haben sich die beteiligten Ressorts am 24. Oktober auf Einzelheiten zum Energieausweis verständigt. Der erzielte Kompromiss ist für die privaten Eigentümer kein Anlass zur Freude, aber solange sich im weiteren Verfahren keine neuen Verschärfungen ergeben, ist er dennoch ein Ergebnis, mit dem die Eigentümer leben können.
ú Rückblick: Viel Feind, viel Ehr’
Auch wenn zuletzt wenig an die Öffentlichkeit gedrungen ist, wurde hinter den Kulissen hart um die Formulierung der Rechtsgrundlagen für den Energieausweis gerungen. Vor allem die Frage, ob der energetische Zustand des Gebäudebestandes in Deutschland zukünftig einfach und kostengünstig gemessen oder teuer von Fachleuten berechnet werden muss, erhitzte die Gemüter.
Die Front derer, die sich auf Kosten der Eigentümer profilieren – oder bereichern – wollten, war mächtig: die berufsmäßigen Schützer von Umwelt, Verbrauchern und Mietern mit Umweltminister Siegmar Gabriel an der Spitze. Neben SPD und den Bündnisgrünen auch Teile der CDU sowie alle, die sich von der Einführung des Energieausweises eine Belebung ihrer Auftragslage erhoffen- Dämmstoff- und Gebäudetechnikindustrie, Ingenieure, Architekten, Energieberater, Handwerk. Und sie waren sich einig: Der für jeden Eigentümer verpflichtende Bedarfsausweis muss her.
ú Das Schlimmste verhindert
Da aber Dummes, selbst von vielen laut vorgetragen, nicht klug wird, haben die Immobilienverbände mit Fakten dagegengehalten – und etwas bewirkt. In der Politik ist angekommen, dass man hier die Rechnung nicht ohne den Wirt machen kann.
Bereits im Verfahren zur Novellierung des Energieeinspargesetzes (EnEG) noch unter der letzten Bundesregierung hatte der Versuch den Ausweis ohne Beteiligung der Immobilienverbände „durchzudrücken“, keinen Erfolg. Nach taktischen Rangeleien zwischen den Fraktionen einigten sich die Obleute in letzter Minute auf eine Anhörung im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Deutschen Bundestags am 15. Juni 2005. In der Anhörung nutzten die Sachverständigen des GdW, des BFW und von Haus & Grund die Gelegenheit, von den Abgeordneten eindringlich eine Umsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie eins zu eins einzufordern. Als Ergebnis der Anhörung zeigte sich die Fraktion der SPD gesprächsbereit. Die Berichterstatter der Fraktionen konnten sich auf Änderungen verständigen, die der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juli angenommen hat. Die Neufassung des EnEG ist mittlerweile in der ab 8. September 2005 geltenden Fassung bekannt gemacht worden.
Da die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis im EnEG festgeschrieben war, hätte im nächsten Schritt eigentlich ein entsprechender Energieausweis umgesetzt werden können. Die Bedarfslobby gab aber nicht auf und fand in der Großen Koalition genug Fürsprecher.
Ein erster Entwurf der Energiesparverordnung (EnEV) sah den verpflichtenden Bedarfsausweis vor. Erst ein von Haus & Grund initiierter und gemeinsam mit BFW und GdW durchgeführter „Praxistest Bedarfsausweis“ brachte das Ministerium dazu, den Entwurf kurz vor der Veröffentlichung zu stoppen. Wahlfreiheit und der für alle verpflichtende Bedarfsausweis standen sich unversöhnlich gegenüber.
Ein Energieversuch kam von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. Wahlfreiheit für die „Großen“ und für Wohngebäude unter fünf Wohneinheiten sollte der Bedarfsausweis Pflicht werden. Ein „Kompromiss“ , der willkürlich rund 90 Prozent des Gebäudebestandes und vor allem die privaten Eigentümer benachteiligt hätte.
Was nun folgte, war ein Kraftakt, der sich am Ende gelohnt hat. Die Front der Bedarfslobby hat sich mit einem für alle verpflichtenden Bedarfsausweis nicht durchgesetzt. Der von Tiefensee vorgeschlagene Kompromiss konnte zugunsten der privaten Eigentümer verändert werden.
ú Ausblick: Das erwartet die Immobilieneigentümer
Einen verpflichtenden Bedarfsausweis soll es nur für vor 1978 errichtete – und nach wie vor in einem „Sanierungszustand vor 1978“ befindliche – Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten geben. Damit fallen auch Gebäude, die ab 1978 energetisch modernisiert wurden, regelmäßig aus der Bedarfsausweispflicht.
Für alle übrigen Gebäude gilt die Wahlfreiheit. Allerdings mit einer Ausnahme. Wer Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muss in jedem Fall einen Bedarfsausweis vorlegen.
Eine Regelung, für die Haus & Grund hart gerungen hat, ermöglicht übergangsweise die völlige Wahlfreiheit: Jeder Eigentümer, der sich noch 2007 den günstigen Verbrauchsausweis ausstellen lässt, hat damit seine Pflicht erfüllt. Er darf diesen Verbrauchsausweis zehn Jahre lang Miet- und Kaufinteressenten vorlegen.
Im Übrigen kann nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens mit folgenden Regelungen gerechnet werden:
ú gleiches Formular für Energieausweise im Neubau und im Bestand
ú Gültigkeitsdauer aller Ausweise 10 Jahre
ú der Eigentümer kann die erforderlichen Gebäudedaten selbst bereitstellen; der Aussteller darf diese seinen Berechnungen nur dann nicht zu Grunde legen, wenn sie begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben.
ú Zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten sind mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden einzubeziehen, längere Leerstände sind rechnerisch angemessen zu berücksichtigen.
ú Berechtigung zur Ausstellung: Absolventen von Hoch- oder Fachhochschulen (Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik), für Wohngebäude außerdem Innenarchitekten und Handwerksmeister (Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation, Schornsteinfegerwesen) sowie staatlich anerkannte Techniker (Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik) mit folgenden Voraussetzungen:
- während des Studiums Ausbildungsschwerpunkt energiesparendes Bauen oder nach dem Studium zwei Jahre Berufserfahrung (Bau oder Anlagentechnik) oder
- eine erfolgreiche Fortbildung, die den wesentlichen Inhalten eines Anhangs zur EnEV entspricht oder
- Bauvorlageberechtigung
ú Anerkannt werden vorhandene Energiebedarfsausweise gemäß geltender EnEV und Wärmebedarfsausweise gem. Wärmeschutzverordnung sowie Energieausweise, die freiwillig von den Gebietskörperschaften oder auf deren Veranlassung nach einheitlichen Regeln erstellt worden sind.
ú Empfehlungen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind auch bei Verbrauchsausweisen auszustellen, können aber anhand einer Checkliste erfolgen.
Nach dem Stand der Dinge kann mit Abschluss des parlamentarischen Verfahrens nicht vor Sommer 2007 gerechnet werden. Sollte die EnEV zum 1. Juli 2007 verkündet werden, sind vom Verordnungsgeber drei Monate bis zum Inkrafttreten vorgesehen. Danach folgt eine „besondere Überleitungsfrist“ von mindestens 6 Monaten für Gebäude, die bis 1995 fertiggestellt wurden, 12 Monate für später errichtete Gebäude und 24 Monate für Nichtwohngebäude. Aufaddiert würde das bedeuten: Vor April 2008 wird wohl kein Ausweis vorgelegt werden müssen.
ú Tipp zum Schluss
Eigentümer von vor 1978 errichten – nicht modernisierten – Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten sollten über einen Verbrauchsausweis „auf Vorrat“ nachdenken. Wer innerhalb der nächsten Jahre verkaufen oder vermieten will, kann für sein Gebäude jedenfalls vom Inkrafttreten der EnEV an bis Ende 2007 den zehn Jahre gültigen Verbrauchsausweis ausstellen lassen.
Vorteil: Der Verbrauchsausweis wird in der Regel erheblich günstiger sein als der Bedarfsausweis. Beim Verbrauchsausweis gehen wir von Kosten zwischen 25 und 50 Euro aus. Der Bedarfsausweis dürfte um die 400 Euro kosten.
Auch für alle, die ihren Energieverbrauch interessehalber mit ähnlichen Gebäuden vergleichen wollen, ist der Verbrauchsausweis ein preiswertes Instrument.
Wer allerdings eine energetische Sanierung plant, sollte den Verbrauchsausweis nur ausnahmsweise zur Grundlage machen. Hier wird man regelmäßig auf eine qualifizierte Beratung verzichten können. Und wer den Ausweis als Marketinginstrument nutzen möchte, sollte ihn selbstverständlich nach der Sanierung – notfalls erneut – ausstellen lassen. RA Wolf-Bodo-Friers
Entnommen aus der Süddeutschen Wohnwirtschaft, Ausgabe Dezember 2006 |